Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1 Unter Ausschluss anders lautender Geschäftsbedingungen erfolgen alle Leistungen und Angebote der Aschenbrenner GmbH ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Bis zur Herausgabe anderer Geschäftsbedingungen gelten diese auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurde. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber anerkannt und als angenommen.
2. Angebote, Auftragsbestätigung & Lieferzeiten
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Darin genannte Preise können sich aufgrund Metall-, Oberflächenveredelungs- und Kaufteilpreisschwankungen ändern. Dieses schließt auch angebotene Kosten für Verpackungen, Atteste oder Frachten ein- Maßgebend für die Preisfindung sind daher im Auftragsfall die Werte vom Tage der schriftlichen Auftragsbestätigung.
2.2 Alle Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis maßgebend ist. Auch jede Änderung, Ergänzung oder Nebenabrede vor, bei oder nach Vertragsabschluß bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Wird vom Auftraggeber nicht binnen 5 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung per Einschreiben widersprochen, so gelten die bestätigten Bedingungen der Auftragsbestätigung. Bei Aufträgen, deren Lieferzeit weniger als 5 Tage betragen, muss ein Widerspruch innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Auftragsbestätigung per Telefax oder e-Mail eingelegt werden.
2.3 Die Lieferzeiten werden von uns so genau wie möglich angegeben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Ausstellung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie der Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Teillieferungen sind zulässig.
2.4 Sämtliche Sendungen laufen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung gegen die von ihm bezeichneten Risiken - soweit dies möglich ist - versichert. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Besteller zu Vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über.
3. Preise
3.1 Unsere Preise sind freibleibend. Sie gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Wir behalten uns vor, im Falle der Erhöhung der Gestehungskosten die Tagespreise zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung zu stellen (siehe 2.1).
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Nebenforderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf alle von uns gelieferten Waren bis zur Tilgung der gesamten Verbindlichkeit aus der laufenden Rechnung. Der Eigentumsvorbehalt sichert unsere Saldoforderungen. Unsere Liefergegenstände sind vom Käufer gegen Feuer und Einbruchdiebstahl zu versichern.
4.2 Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder die daraus hergestellten Sachen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass er bereits jetzt sämtliche aus dieser Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an uns abtritt.
4.3 Wird unsere Sache mit einer anderen Sache vermischt oder verbunden, so erwerben wir einen Miteigentumsanteil an der verbundenen oder vermischten Sache. Unser Miteigentumsanteil soll dem Wert unserer Sache hierbei entsprechen. Wird eine von uns gelieferte Sache durch Verbindung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache als Hauptsache, so besteht darüber Einigkeit, dass auf uns das Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Sache zum Rechnungswert oder mangels Rechnungswert zum Zeitwert der Hauptsache übergeht. Insoweit wird die Hauptsache vom Kunden kostenlos für uns verwahrt. Verarbeitet der Kunde nach § 950 BGB die von uns gelieferten Gegenstände, so gelten wir als Hersteller im Sinne dieser Vorschrift.
4.4 Erwirbt der Kunde dennoch nach § 950 BGB durch Verarbeitung der von uns gelieferten Waren Eigentum an der hergestellten Sache, so besteht darüber Einigkeit, dass auf uns das Eigentum an der hergestellten Sache übergeht. Insoweit wird die hergestellte Sache vom Kunden kostenlos für uns verwahrt.
4.5 Sollte unser Vollrechtserwerb nicht möglich sein, so
besteht Einigkeit, dass auf uns das Miteigentum an der
hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswerts unserer
Ware zum Rechnungswert oder mangels Rechnungswert zum Zeitwert der
neuen Sache übergeht. Insoweit wird die hergestellte Sache vom
Kunden kostenlos für uns verwahrt. Wir sind berechtigt, die Ware
jederzeit zu besichtigen oder herauszuverlangen, wenn sich der
Kunde vertragswidrig verhält oder in Zahlungsverzug befindet.
Der
Kunde gestattet uns unwiderruflich das Betreten seiner Räume
und das Herausnehmen der gelieferten Ware, ohne dass hierin
verbotene Eigenmacht liegt. Dies gilt auch für Waren, an denen uns
lediglich ein Miteigentumsanteil zusteht. Die uns durch die
Wegnahme entstehenden zusätzlichen Kosten fallen dem Kunden
zur Last. Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung trotz
Vereinbarung deutschen Rechts wegen Verstoßes gegen den oder
puplic oder aus sonstigen Gründen im Bereich des Rechtskreises,
in dem sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt sie dem
Eigentumsvorbehalt oder die der Abtretung in diesem Bereich
entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist hierzu die
Mitwirkung des Kunden erforderlich, so ist er verpflichtet, alle
Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Einhaltung solcher
Rechte erforderlich sind.
4.6 Verpfändungen, Sicherungsübereignungen mit Einschluss einer Veräußerung in sale-and-lease-back-Verfahren sind nicht gestattet. Diese Verfügungen bedürfen für jeden Kunden unseres schriftlichen Einverständnisses. Greift ein Dritter auf die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder Werkzeuge zu, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich hiervon unter Bezeichnung der betroffenen Gegenstände und unter Bekanntgabe des Namens und Sitzes des Dritten zu benachrichtigen.
5. Kreditwürdigkeit des Bestellers
5.1 Voraussetzung für die Lieferverpflichtung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers. Wenn uns nach Vertragsabschluß die Zahlungseinstellung, die Beantragung oder Durchführung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Beantragung oder Eröffnung eines Konkursverfahrens bekannt werden, oder wenn der Besteller gegen die Vereinbarungen dieser AGB verstößt oder fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt ist oder Sicherheit für sie geleistet wird. Bei Eintritt der vorgenannten Umstände sind wir des Weiteren berechtigt, sämtliche Forderungen aus bereits unserseits ausgeführten Verträgen fällig zustellen. Des Weiteren sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Besteller trotz Mahnung und Nachfristsetzung eine von uns angeforderte Sicherheitsleistung oder Gegenleistung nicht erbringt.
6. Haftung für Mängel
6.1 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, Sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei fehlerhatten Teilen an montagefertigen Elementen erfolgt die Nachbesserung grundsätzlich durch einen Austausch der mangelhaften Teile, nicht jedoch des ganzen Elementes bzw. der gesamten Lieferung. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, der zum Zeitpunkt der Beanstandung die Beschaffung, Nachbesserung und/oder Neuanfertigung der mangelhaften Teile erfordert. Es sind mehrere Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen gestattet.
7. Rücksendungen
7.1 Rücksendungen mangelfreier Waren werden von uns nur angenommen, wenn wir dies vorher schriftlich bestätigt haben. Dabei anfallende Kosten gehen zu Lasten des Rücksenders. Befindet sich die zurückgesandte Ware in einwandfreiem Zustand, werden wir unter Abzug der üblichen Bearbeitungsgebühren von 15% des Rechnungswertes eine Gutschrift erstellen. Die Mindestbearbeitungsgebühr beträgt jedoch 50,00 Euro.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Unsere Rechnungen werden am Tag der Lieferung ausgestellt und sind Zahlbar laut Vereinbarung auf unserer Auftragsbestätigung. Bei Zahlungsüberschreitungen sind wir berechtigt, unmittelbar ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 5% über Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Eingehende Zahlungen des Kunden tilgen die Schulden in der Reihenfolge ihrer Entstehung, was bei Skontoabzug zu berücksichtigen ist.
9. Lieferumfang
9.1 Der Lieferumfang besteht nur aus den auf der Auftragsbestätigung genannten bestätigten Positionen. Erweiterungen bedürfen der Schrittform und deiner Bestätigung unsererseits. Eine CE-Kennzeichnungsverpflichtung entfällt, wenn die Konstruktion vom Abnehmer beigestellt wird. Ebenfalls wenn als verlängerte Werkbank nur Teilkomponenten gefertigt und der Endbau der Anlage, Vorrichtung oder Maschine beim Abnehmer erfolgen.
10. Salvatorische Klausel
10.1
Sollten Bestimmungen dieser AGB oder eine künftig in ihnen
aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam
oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder
Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt
werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass
die AGB eine Regelungslücke enthalten.
Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur
Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die,
soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die
Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der AGB
gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieser AGB oder bei der
späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies
gilt auch wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem
in den AGB vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder
Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst
nahekommendes zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder
Termin) als vereinbart gelten.